Das Forderungssicherungsgesetz regelt seit 1. Januar 2009 die Gewährleistungssicherheit von Eigentumswohnungs- und Hauskäufern gegenüber Bauträgern und Bauunternehmen neu.

Da das Forderungssicherungsgesetz jedoch verbraucherunfreundliche Lücken aufweist, ist ein 10 %iger Sicherungseinbehalt bis zur Endabnahme und eine 5 %ige Gewährleistungssicherheit für 5 Jahre,

wie es Öffentliche und gewerbliche Auftraggeber vereinbaren, für jeden Eigentumswohnungskäufer und Hauskäufer empfehlenswert.

Mehrere, sehr solvente Bauträger und Bauunternehmen bieten Eigentumswohnungskäufern und Hauskäufern bereits die 95 %ige Kaufpreiszahlung nach mangelfreier Eigentumswohnungs und Hausübergabe an.

Quelle: Erlanger Nachrichten 13.03.2010