Seit dem 1. Juli 2009 wurde der Energieausweis durch die Bundesregierung für die Vermietung und für den Verkauf von Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien gesetzlich vorgeschrieben.

Verstöße eines Immobilieneigentümers gegen die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises gegenüber Mietinteressenten und Kaufinteressenten können mit Bußgeldern bis zu 15.000,-- € geahndet werden!

Wir empfehlen Ihnen daher, sich den Energieausweis für Ihre Immobilie von Ihrem Kaminkehrermeister ausstellen zu lassen.

Alternativ können Sie sich den Energieausweis auch von dem Bezirkskaminkehrermeister Horst Hüttlinger in 91080 Uttenreuth, Raiffeisenstraße 12, Telefon-Nr.: 09131/55280,

Homepage: www.huettlinger-schornsteinfeger.de

E-Mail: horst.huettlinger@t-online.de

ausstellen lassen.

Quelle: Erlanger Nachrichten 26.04.2014