Für unsere Kunden erbringen wir die folgenden Vermittlungsdienst-leistungen:

1. Besichtigung des Mietobjekts, Ermittlung der maximal zulässigen Miete gemäß dem Mietpreisbremsegesetz vom 1. Juni 2015 und die Erstellung des Mietangebots.

2. Vermittlung eines bonitätsgeprüften Mieters für eine Mietvertrags-dauer von mindestens 4 Jahren und länger.

3. Besichtigung des Mietobjekts mit den potentiellen Mietern.

4. Einholung einer Selbstauskunft über den neuen Mieters

5. Abschluß und Vorlage einer Hausratversicherung und einer Privat-haftpflichtversicherung des künftigen Mieters für die Mietvertrags-dauer. 

6. Ausfertigung des Mietvertrages gemäß aktueller Mietrechtssprech-ung

7. Einrichtung eines Mietkautionstreuhandkontos in Höhe von 3 Kaltmieten gemäß § 551 BGB (Siehe auch Mietkautionskonto)

8. Aushändigung der unterschriftsreifen Mietverträge

9. Übergabe des Mietobjekts an den neuen Mieter und Protokollierung des Übergabezustands des Mietobjekts.

10. Durchführung der Mietobjektübergabe bei Beendigung eines Mietverhältnisses und bei jeder Neuvermietung eines Mietobjekts

11. Die vorgenannten Dienstleistungen erbringen wir für den Mieter gemäß Gesetz vom 1. Juni 2015 über die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip vermittlungsprovisionsfrei.

Wollen Sie Ihre Immobilie wirklich selbst vermieten und Ihre kostbare Zeit für zahlreiche Vorgespräche, Terminvereinbarungen, Wohnungs- und Hausbesichtigungstermine mit sehr vielen Miet-interessenten und für die Ausfertigung eines Mietvertrages

nach dem aktuellen Mietvertragsrecht und für die Anlage eines juristisch und steuerlich rechtskonformen Mietkautionstreuhandkontos gemäß § 551 BGB aufwenden?

Wenn nicht, dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen!

Wir beraten Sie sehr ausführlich und führen die Vermietung Ihrer Immobilie für Sie zuverlässig durch!